Informationen Rhein

 

Endlich haben wir auf unserer Gemarkung die Berechtigung bekommen, auch ein kleines Stück Rhein befischen zu dürfen. 

Es war ein langer Weg. Viele Telefonate, Gespräche, Verhandlungen mussten geführt werden, bis unsere Verwaltung die Einladung zu einer außergewöhnlichen Sitzung am 21.Juni 2019 aussprechen konnte. Hier wurden die Details bekannt gegeben und die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Zudem mussten viele Entscheidungen von den Mitgliedern getroffen werden. Darunter die notwendige Änderung unserer Gebührenordnung. Die Sitzung ist zu einem erfolgreichen Ende gekommen und weitere Schritte konnten eingeleitet werden.

Allen an der außerordentlichen Sitzung teilgenommenen Mitglieder wurde folgender Brief zugesand.

 

Der Brief enthielt einige Hinweise sowie die Berechtigungskarten, Durchfahrtsgenehmigung und auch die mitzuführende Fangliste-Rhein. Das Formblatt der Fangliste-Rhein kann am Ende des Artikels auch hier heruntergeladen werden. 

Die Fischereigrenzen und Leitlinien sind klar definiert. 

Die südliche Grenze beginnt mit der Einmündung zum Hochstettener Gewässer bei Rhein-km 376,7. Die nördliche Grenze endet bei Rhein-km 380,3. Auf den Karten sind sie deutlich zu sehen.

Als Pächter sind uns einige Auflagen auferlegt worden, die wir natürlich umsetzen und an die wir uns strikt halten müssen.

 

Gewässerordnung ( Rheinstrecke )

 

§ 1 Geltungsbereich, Haftung
  • Diese Verordnung gilt für das genannte Gewässer.

Das Fischen am Vereinsgewässer des Angelverein Liedolsheim erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für den Fischereiausübenden sowie für alle anderen Personen.

 

§ 2 Fanggeräte und Köder
  • In den Vereinsgewässern ist grundsätzlich das Fischen mit zwei Handangeln mit jeweils einem Vorfach bzw. einem Einfachhaken erlaubt.

  • Die Raubfischangel darf grundsätzlich mit einem Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken versehen sein. Bei Verwendung von Blinkern, Wobblern, Schlepp- und Spinnsystemen darf der künstliche oder tote Köder mit mehreren Haken versehen sein.

  • Auf Hechte darf nur mit Stahlvorfach, auf Zander nur mit einem Kunstschnurvorfach von mind. 0,30 mm Stärke geangelt werden.

 

§ 3 Fangbestimmungen, Schonzeiten und Mindestmaße
  • Jeder Fischer darf täglich folgende Mengen entnehmen. (Aushang Fischerheim / HP )

  • Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten.

  • Davon abweichend gelten folgende Mindestmaße und Schonzeiten. (Aushang Fischerheim / HP )

  • Abweichungen regelt der Verein. (Aushang Fischerheim)

  • Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische, sind unverzüglich in dasselbe Gewässer zurückzusetzen.

 

 

Fangliste Rhein – zum Download einfach das Bild anklicken

 

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